Oliver Elzer | Wohnungseigentumsrecht

Oliver Elzer | Wohnungseigentumsrecht

Oliver Elzer
Wohnungseigentumsrecht

PP-Präsentationen

Halte ich einen Vortrag, stelle ich in der Regel von mir verwendete PP-Präsentationen an dieser Stelle ein. Die Inhalte, stets mündlich im Einzelnen erläutert, mögen auch für sich eine Informationsquelle sein. Allerdings veralten schriftliche Antworten. Aussagen, die vor wenigen Wochen noch richtig waren, sind manchmal sehr rasch falsch. Auch das zeigt, wie zeitabhängig unser Verständnis von Recht ist. Selten werden Antworten gefunden werden, die sehr lange überdauern. Das sollte jeden mahnen. Nach dem Inkrafttreten des WEMoG am 1. Dezember 2020 sind viele Informationen auf dieser Seite rechtlich jedenfalls teilweise überholt. Ich werde daher nach und nach Aktualisierungen einstellen und diese kennzeichnen. Die älteren PP-Präsentationen habe ich mittlerweile ganz überwiegend gelöscht. Ich verbinde mit der Einstellung der PP-Präsentationen keinen irgendwie gearteten Vorteil.

Das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I 2187), welches mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, hat das WEG grundlegend geändert. Um die Änderungen besser zu verstehen, sind hier Präsentationen vor und nach dem 1. Dezember 2020 eingestellt sowie solche Präsentationen, die von Erfahrungen mit dem WEMoG berichten.

WEMoG Erste Erfahrungen (Dezember 2021)

WEMoG Erste Erfahrungen (Oktober 2021)

WEMoG Übersicht über alle Änderungen (11.2020)

WEMoG Wichtigste Änderungen für Rechtsanwälte (11.2020)

WEMoG Wichtigste Änderungen für Verwalter – Kurzüberblick (11.2020)

WEG-Reform – Arbeitsbericht (Herbst 2019)

WEG-Reform (Erste Überlegungen Anfang 2019)

Diese Präsentation diente meinem Redebeitrag bei einer Schulung auf der Richterakademie in Wustrau am 23. Februar 2023. Ich habe sie auf Bitten der dort anwesenden Kolleginnen und Kollegen hier eingestellt. Die Folie 2 ist zum „wachrütteln“ gedacht. Sie soll niemanden beleidigen oder einen Vorwurf enthalten. Sie soll dazu dienen, nachzudenken, welche Forderungen womöglich das Gesetz aufstellt.

Streitwerte (Grundlagen)